Anmeldung zur Teilnahme am 28. Plauener Carnevalsumzug am 11.02.2024

Stellzeit:    ab 13.00 Uhr
Abmarsch:         14.00 Uhr
   

Teilnahmegebühr:

 

  • Gewerbetreibende - 66,00 € - gegen Quittung
  • Vereine - 33,00 €
    (ausgenommen Mitglieder VVC, Kindergärten, Behindertenvereine und Einzelpersonen)

   Einzahlung bis spätestens 31.01.2024 auf u.g. Konto

   Teilnahme ist erst nach erfolgter Einzahlung möglich

Bankverbindung:    Sparkasse Vogtland
   IBAN: DE12870580003130101330 (Konto: 3130101330)
   BIC: WELADED1PLX                      (BLZ: 87058000)
 

Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese ist an der Frontscheibe anzubringen. Am Umzugstag ist der Stellplatz mit dieser Startnummer gekennzeichnet, so dass Sie Ihren Stellplatz leicht finden. Grundsätzlich gilt die Anmeldung für ein Fahrzeug, Ausnahmen sind unter den Telefonnummern: 0151 / 75055932 oder 03741 / 441605 vorher abzusprechen. 

Die Belehrung findet am 05.02.2024, 18:00 Uhr und am 06.02.2024, 18:00 Uhr in den Vereinsräumlichkeiten des TVF in 08527 Plauen, Hofer Str. 41 statt. Es wird nochmals darauf hingeweisen, dass die Teilnahme an der Belehrung, die Voraussetzung für die Teilnahme am Umzug ist!

Die Startunterlagen werden zeitnah per E-Mail übersandt.
Nach vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit die Startunterlagen zur Belehrung in Empfang zu nehmen.

 
Ja, wir nehmen am 28. Carnevalsumzug 2024 teil.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.


Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Carnevalsumzuges sowie Kontaktaufnahme elektronisch gespeichert werden. Des Weiteren bin ich mit dem Empfang von Informationen zu meiner Anmeldung einverstanden. Ohne dieses Einverständnis ist eine Anmeldung und damit auch keine Teilnahme am Umzug möglich.


Bestimmungen (Belehrung) zur Teilnahme am Plauener Carnevalsumzug


1. Fahrzeuge
 
Kraftfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge dürfen am Umzug nur teilnehmen, wenn sie amtlich zugelassen sind. Eine Teilnahme von amtlich nicht zugelassenen Fahrzeugen ist möglich, wenn sie den im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen“ (Merkblatt des BM für Verkehr vom 18.07.2000 veröffentlicht im Verkehrsblatt 15/2000 S. 406 ff.) beschriebenen Voraussetzungen entsprechen.
Fahrzeugführer und Halter sind gemeinsam verantwortlich, dass für ihre am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrzeugpapiere und Fahrerlaubnis sind mitzuführen. Fahrer müssen aus Sicherheitsgründen an ihren Fahrzeugen verbleiben.

Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Ausstiegen ausgerüstet sein. Die Mindesthöhe der Brüstung muss 100cm betragen. Ein- und Ausstiege sollen bezogen auf die Fahrtrichtung möglichst hinten angeordnet sein. Zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen dürfen sich keine Ein- und Ausstiege befinden. Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.

Alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge sind rundum mit einer Verkleidung zu versehen, die verhindert, dass Personen in den unmittelbaren Gefahrenbereich vor Rädern bzw. unter das Fahrzeug gelangen können. Die Verkleidungen müssen aus festem Material bestehen. Die Höhe zwischen Fahrbahn und Unterkante der Verkleidung darf 30cm nicht überschreiten. Fahrerhäuser und Großflächenwerbung an den Fahrzeugseiten und auf den Windabweisern sind weitestgehend in die Gestaltung des Festwagens einzubeziehen.

Alle teilnehmenden Fahrzeuge sind durch Ordner des Umzugsteilnehmers zu sichern. Ordner müssen mindestens 16 Jahre alt sein.  Pro Fahrzeugachse sind zwei Ordner (rechts- und linksseitig jeweils eine Person) einzusetzen. Bei Fahrzeugkombinationen darüber hinaus auch im Bereich der Zugscheren. Bei Pferden und anderen Großtieren ist je Tier zusätzlich mindestens eine sachkundige Begleitperson einzusetzen. Der Tierhalter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die alle Gefahren abdeckt, welche von der Teilnahme des Tieres an der Veranstaltung ausgehen könnten. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist während des Umzuges mitzuführen.


2. Musik, Alkohol und Allgemeines
 
Vor jedem Umzugsbild soll ein Schild getragen werden, welches den Namen des Umzugsteilnehmers deutlich erkennen lässt.
Die Umzugsteilnehmer sind gehalten sich entsprechend der Veranstaltung und des Anlasses des karnevalistischen Brauchtums zu kleiden.Beschallungsanlagen auf Fahrzeugen sind grundsätzlich zur Seite auszurichten, um eine Beeinträchtigung vorausgehender bzw. nachfolgender Gruppen zu vermeiden. Bei der Lautstärke sind die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Die Musik ist entsprechend der Veranstaltung und dem Anlass des karnevalistischen Brauchtums auszurichten.

Mit der Verteilung von Wurfmaterialien ist erst nach dem Verlassen des Aufstellplatzes auf der Umzugsstrecke zu beginnen. Der Aufstellplatz ist sauber zu verlassen. Süßigkeiten und ähnliche Wurfartikel sind in hintere Zuschauerreihen zu werfen. Jegliche Verwendung von harten Gegenständen (Büchsen, Flaschen, CDs, …) als Wurfartikel wird ausdrücklich untersagt.

Die Verteilung vorgenannter Artikel an Zuschauer ist durch „Fußgruppen“ vorzunehmen. Auch eine Ausgabe direkt vom Fahrzeug ist aus Sicherheitsgründen verboten. Führer von Fahrzeugen sowie eingesetzte Ordner und Sicherungspersonen dürfen vor und während des Umzuges nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln stehen.

Alle Vereine, Umzugsteilnehmer und Gruppen sind eigenständig für den kontinuierlichen Zuglauf verantwortlich. Aktivitäten und Darbietungen entlang des Zugweges sind so vorzutragen, dass der Zug nicht zum Stillstand kommt.

Carnevalsumzüge sind ausschließlich Traditionsumzüge. Aus diesem Grund ist das Führen von Firmenwerbung und sonstiger Werbung nur mit vorheriger  Zustimmung des Vorstandes des VVC e.V. statthaft. Abfälle, leere Verpackungsmaterialien sowie leere Flaschen u.a. der Umzugsteilnehmer sind keinesfalls am Stellplatz sowie vor, während des Umzuges und danach wegzuwerfen.  Die Abfälle und leeren Behältnisse und Verpackungsmaterialen sind von den Umzugsteilnehmern ordnungsgemäß zu entsorgen ( Papier - und Flaschencontainer).

Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, Mitgliedern der Zugleitung sowie den eingesetzten Ordnern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Veranstalter besitzt für diese Veranstaltung Hausrecht. Bei Irrtümern, Ausfall der Veranstaltung, Änderungen oder Verlegung sind Haftung und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Sämtliche Auslagen für die Teilnahme am Umzug trägt der Umzugsteilnehmer. Mit der Anmeldung zum Plauener Carnevalsumzug werden diese Teilnahmebestimmungen ausnahmslos anerkannt. Eine entsprechende Sicherheitsbelehrung erfolgt bei der Ausgabe der Umzugsdokumente.

Die Verwendung von Knallern, Böller u.a. und Pyrotechnik ist ausdrücklich verboten.

Es gilt die Ethik-Charta des Bundes Deutscher Karneval.

Diese Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der vorstehenden Teilnahmebedingungen, die ich vollständig gelesen und verstanden habe und die ich hiermit für alle Teilnehmer der angemeldeten Gruppe anerkenne.

  

+++ News +++

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Die Anmeldung für den 28. Plauener Carnevalsumzug 2024 ist ab sofort online !!!

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04 Okt 2023
Mi, 04. Okt. 19:00
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
28 Okt 2023
Sa, 28. Okt. 10:00
VEREINSWANDERTAG
11 Nov 2023
Sa, 11. Nov. 11:11
Rathaussturm (Faschingsauftakt)
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